Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Beschluss 1:

 

Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen laut Anlage zu.

 

Beschluss 2:

 

Der Stadtrat billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Planentwurf mit den Festsetzungen, der Begründung (jeweils Stand 13.10.2021), dem Umweltbericht (Stand 07.09.2020) sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Stand 07.09.2020) und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren.

 

Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.