Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18

Beschluss:

 

Die Stadt Wassertrüdingen hat keine Einwände gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Energiedorf Ostheim“ der Gemeinde Westheim, VG Hahnenkamm, Ringstraße 12, 91719 Heidenheim.